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Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dorium-Plattform und die Vermarktung Ihrer THG-Quote. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Dorium GmbH (nachfolgend „Dorium“, „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Vermarktung von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dorium diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Dorium übernimmt für den Kunden die Beantragung, Bündelung und Vermarktung der jährlichen THG-Quote gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) sowie quotenverpflichteten Unternehmen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Prämienhöhe besteht nicht, da diese von der Marktentwicklung und der Bestätigung durch das UBA abhängt.
Der Kunde registriert sich über die Plattform von Dorium und lädt die erforderlichen Nachweise (u. a. Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Nachweis der Ladeinfrastruktur) hoch.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der vollständigen und korrekten Unterlagen durch Dorium zustande. Der Kunde sichert zu, dass alle übermittelten Angaben und Dokumente wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.
Der Kunde verpflichtet sich, die THG-Quote für das jeweilige Kalenderjahr ausschließlich über Dorium zu vermarkten und keine Mehrfacheinreichung bei anderen Anbietern vorzunehmen.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Vermarktung geltenden Marktlage sowie der gewählten Auszahlungsoption (z. B. Sofortzahlung oder Standardzahlung nach UBA-Bestätigung).
Die Auszahlung erfolgt auf das vom Kunden angegebene Bankkonto (IBAN). Bei Wahl der Standardzahlung erfolgt die Auszahlung nach Bestätigung der Quote durch das Umweltbundesamt. Etwaige Servicegebühren werden vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen.
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail an widerruf@dorium.de). Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Dorium die Quote auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits beim UBA eingereicht hat.
Dorium haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Bearbeitungszeiten und Entscheidungen des Umweltbundesamtes übernimmt Dorium keine Haftung.
Dorium verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Der Vertrag wird für das jeweilige Quotenjahr geschlossen. Eine Kündigung ist möglich, solange die Quote noch nicht beim Umweltbundesamt eingereicht wurde. Nach erfolgter Einreichung ist eine Kündigung für das laufende Quotenjahr ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Dorium.